Rechtssammlung

Systematische Rechtssammlung

Das Gemeindegesetz §7 Abs. 2 verpflichtet Gemeinden und Zweckverbände, ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung zu veröffentlichen.

In der systematischen Rechtssammlung der Gemeinsamen Sekundarschule Erlenbach Herrliberg GSEH finden sich die aktuell gültigen rechtssetzenden Verordnungen und Reglemente der Sekundarschulkommission.

 

Statuten

Hier finden Sie die Zweckverbandsstatuten der GSEH.

Statuten 2019

 

Organisationsstatut

Das Organisationsstatut legt die Zuständigkeiten und das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten fest, ebenso die Mitwirkung der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.

Organisationsstatut GSEH

 

Verzeichnis der Informationsbestände

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in §14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Verzeichnis der Informationsbestände (VIB)

 

Interessenbindungen Behördenmitglieder

Nach § 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Art. 14 des Behördenreglements Herrliberg sind die Mitglieder sämtlicher Behörden und Kommissionen dazu verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen.

Interessenbindungen GSEH