Absenzen und Jokertage

absenzen
jokertage

Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Bleiben Schülerinnen und Schüler der Schule aus gesundheitlichen oder familiären Gründen fern, haben sie sich bei den Lehrpersonen via Escola Elter-App zu entschuldigen.

Grundsätzliches:

  • Arzttermine gehören nach Möglichkeit nicht in die Schulzeit.
  • Bei Verletzungen, die den regulären Schulbesuch (z. B. den Sportunterricht) über eine längere Zeit einschränken, muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.

Lehrpersonen
Fragestellungen, die das eigene Kind betreffen (Standortbestimmung, Leistungen, Verhalten)

Klassenlehrpersonen
1. Klassen
2. Klassen
3. Klassen

Fachlehrpersonen

Jokertage

Pro Schuljahr stehen jeder Schülerin/jedem Schüler zwei Jokertage zur Verfügung. Die Jokertage können tageweise einzeln oder zusammen bezogen werden. Halbe Schultage gelten als ganzer Jokertag. Ein Jokertag kann nicht in zwei halbe Tage aufgeteilt werden. Für den Bezug von Jokertagen bitte folgende Punkte berücksichtigen:

a) Jokertage nach Möglichkeit eine Woche im Voraus der Klassenlehrperson melden.
b) Bezug eines Jokertages im Anschluss an Ferien vor Ferienbeginn der Klassenlehrperson mitteilen.

Bitte tragen Sie die Jokertage vorgängig im Schülertagebuch ein. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Lernenden müssen den Unterrichtsstoff sowie versäumte Lernkontrollen vor- oder nacharbeiten. Die Schulleitung gibt zu Beginn des Schuljahres Sperrdaten für den Bezug von Jokertagen bekannt. Diese können dem Schuljahresprogramm entnommen werden.

Grundsätzlich ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich an besonderen Schulanlässen wie:

  • Gemeinsame Gesamtschulanlässe
  • Projekt-, Sport- und Besuchstage der Klasse oder der Schuleinheit
  • Schulreisen
  • Klassenlager
  • Projekt- und Kurswochen

Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.