Gesundheitsförderung

Die GSEH ist Mitglied des Netzwerkes Gesundheitsfördernde Schulen. Präventionsprojekte und Gesundheitstage werden jährlich für alle Klassen durchgeführt.






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Coronavirus – Informationen der Schule

Hier finden Sie unsere Informationen zur Corona-Pandemie.

 

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Elterninformationen:

Schulärztlicher Dienst

Gemäss kantonalen Vorschriften wird der Gesundheitszustand der Jugendlichen in der 2. Klasse kontrolliert. Die Eltern haben die Wahl zwischen einer Untersuchung bei ihrem Vertrauensarzt oder beim Schularzt. Sie werden jeweils im Juni von der Schulverwaltung informiert. Die Untersuchung muss bis Februar des Folgejahres durchgeführt sein.

Schularzt
Dr. med. Thomas Dünner
Forchstrasse 61
8704 Herrliberg

Tel. 044 915 20 50
Mobile 077 208 86 82 (nur Notfälle)

www.tduenner.ch

Schulzahnärztlicher Dienst

Gemäss kantonalen Vorschriften wird jährlich eine Zahnkontrolle durchgeführt. Die Eltern erhalten einen Gutschein, den sie in einer Zahnarztpraxis ihrer Wahl einlösen können.

Haarhygiene

Unsere Fachperson für Haarhygiene, Martina Rupprecht, führt Reihenuntersuchungen durch, sobald ein Kind oder Geschwister Läuse/Nissen hat.

Merkblatt
Jedermann kann Kopfläuse bekommen. Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor einem Befall. Freiwillig verlassen die lästigen Parasiten den Kopf nie.

Regelmässige Kontrollen sind der beste Schutz!

Erkennen
Da die Läuse sehr klein, beweglich und lichtscheu sind, werden sie selten gesehen (sie verbergen sich im Haar). Leicht erkennbar sind hingegen die Nissen (Eier der Laus). Sie sind weisslich, ca. ein Millimeter gross und kleben sehr fest am Haar.

Übertragungswege

  • Von Mensch zu Mensch
  • Gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten, Mützen, Helme etc.
  • Spielecken (die Nissen sind sehr klebrig und haften leicht an Textilien)
  • Sofa, Sessellehnen, Kopfstützen, Teppichböden etc.
  • Spieltiere, textile Spielsachen

 

Sind bei Ihrem Kind Kopfläuse festgestellt worden, benachrichtigen Sie bitte umgehend Spielkameraden, Lehrpersonen und weitere Kontaktpersonen.

Behandlung
Die Apotheken beraten Sie kompetent über Lausmittel und Behandlungsmöglichkeiten. Jedes Mittel sollte streng gemäss Packungsbeilage angewandt werden. Nach der Behandlung müssen die abgestorbenen Nissen von Hand und mit dem Läusekamm entfernt werden (es gibt kein Mittel, das die Nissen aus dem Haar entfernt).

Ablauf der Behandlung

  • Das geeignete Produkt in der Apotheke kaufen oder bestellen
  • Alle Familienmitglieder behandeln
  • Nach der Behandlung tote Läuse und Nissen von Hand und mit dem Läusekamm entfernen
  • Die Behandlung nach 8-10 Tagen wiederholen

 

Bei Lausbefall eines Kindes muss unbedingt die ganze Familie schnell und konsequent behandelt werden. Falsche Scham kann zu unnötiger Verbreitung der Parasiten führen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.kopflaus.ch. Bei spezifischen Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Fachfrau für Haarhygiene:

Kerstin Grütter
Tel. 055 534 74 47 / Mobile 079 734 68 60